Die Ausweisung der Fasanenstraße und Erzbergerstraße als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße
Korrekturen am Radwegebeschilderungskonzept des Landkreises – Nebenstraßen wie die Fasanenstraße statt für Fahrräder freigegebene Fußwege wie entlang der Münchner Straße
Die Symbole „Gegenseitig Rücksicht nehmen“ auf den gemeinsamen Fuß- und Radwegen
Die Öffnung fast aller Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
Die Verbreiterung des Scheilwegs
Die Verbreiterung des Fußwegs am Grünwalder Weg an der ehemaligen Engstelle auf Höhe des Perlacher Forstwegs
Die Aufweitung der Umlaufsperren


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